Erbrecht
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts wer wie viel erbt. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges Testament vorliegt.
Die Gesetzliche Erbfolge
Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt (Normalfall), erhält der überlebendeEhepartner aber die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn Sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen - und zwar in bar.
- Erben erster Ordnung sind:
Kinder, Enkel, Urenkel - Erben zweiter Ordnung sind:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten - Erben dritter Ordnung sind:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine
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